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„Bürger können nun aktiv an der Energiewende mitwirken“

Text von Sina Hoffmann
24.08.2026
Nachhaltigkeit
Nikola Johnny Mirkovic, Unsplash | © Nikola Johnny Mirkovic, Unsplash

Bild: Nikola Johnny Mirkovic, Unsplash

Seit Juni 2026 können Solaranlagenbesitzer in Deutschland dank einer neuen Regelung ihren selbst erzeugten Strom mit Nachbarn teilen. Wer wirklich profitiert und wo es noch hakt, erklärt Anika Schwalbe von der Agentur für Erneuerbare Energien.

Frau Schwalbe, Energy Sharing ist nun auch in Deutschland erlaubt. Was genau regelt das neue Gesetz?

Anika Schwalbe: Der seit dem 1. Juni 2026 geltende Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes erlaubt erstmals, selbst erzeugten erneuerbaren Strom über das öffentliche Stromnetz zu teilen. So können Solaranlagen-Betreiber ihren Strom nicht nur anonym zu einem festen Preis ins Netz einspeisen, sondern gezielt an Haushalte aus der Nachbarschaft verkaufen, die keine eigene Solaranlage besitzen.

Die bisherige Rechtslage hat das nicht zugelassen?

Bisher galt bei Mieterstrom und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, dass der erneuerbare Strom nur an diesem Hausanschluss genutzt werden darf. Wer seinen Strom nicht nur im eigenen Haus nutzen, sondern über das öffentliche Netz weitergeben wollte, galt bislang rechtlich als klassisches Energieversorgungsunternehmen – mit allen Pflichten der Voll- beziehungsweise Reststromversorgung. Dazu gehörte auch, die Strommenge zu liefern, die nicht aus erneuerbaren Energien stammt. Diese Hürde entfällt jetzt: Die Abnehmer behalten für die Restabdeckung ihren bisherigen Stromanbieter. 

Kann ich jetzt einfach loslegen und meinen selbsterzeugten Strom teilen? 

So einfach ist es leider nicht. Es gibt technische und räumliche Grenzen, sodass nicht jeder sofort Strom teilen kann. Eine zentrale Hürde ist der Smart-Meter-Rollout: Erzeuger und Abnehmer brauchen das intelligente Messsystem, um Erzeugung und Verbrauch bilanzieren zu können. Bis 2025 waren aber lediglich etwas mehr als fünf Prozent aller Haushalte in Deutschland mit Smart Metern ausgestattet. Die Bundesregierung hat die Ziele für den Smart Meter Rollout daher nachgeschärft: Bis Ende 2030 sollen über 90 Prozent aller relevanten Messstellen mit einem digitalen Stromzähler ausgestattet sein. In Ländern wie Italien oder Österreich liegt die Quote schon heute bei mehr als 95 Prozent.

Energy Sharing richtet sich in Deutschland vor allem an PV Anlagen-Betreiber im kleinen und mittleren Leistungsbereich.
Anika Schwalbe, Agentur für Erneuerbare Energien 

Welche Voraussetzungen braucht es noch, um Strom zu teilen?

Wichtig ist außerdem die Anlagengröße. Der wesentliche finanzielle Anreiz des Gesetzes besteht darin, dass für Strom aus Anlagen mit bis zu zwei Megawatt (MW) Leistung keine Stromsteuer anfällt. Damit richtet sich Energy Sharing in Deutschland vor allem an PV Anlagen-Betreiber im kleinen und mittleren Leistungsbereich. Moderne Windenergieanlagen oder große Solarparks überschreiten diese Grenze meist und profitieren daher nicht vom finanziellen Vorteil der Regelung. Außerdem gibt es eine räumliche Begrenzung: Das öffentliche Netz darf nur innerhalb des Bilanzierungsgebiets des jeweiligen Verteilnetzbetreibers genutzt werden – also in der Region, in der dieser Betreiber für Messung und Abrechnung zuständig ist. Eine Ausweitung auf angrenzende Bilanzierungsgebiete ist erst für Mitte 2028 vorgesehen.

Wer profitiert von der neuen Regelung am meisten?

Insbesondere Bürgerenergiegenossenschaften, Kommunen und Betreiber älterer Anlagen profitieren. Energiegenossenschaften können ihren Mitgliedern den regional erzeugten Strom nun bilanzieren und virtuell zuteilen, statt ihn anonym ins Netz einzuspeisen. Auf der Abrechnung lässt sich also erkennen: Ein Teil meines Stroms stammt direkt aus der PV  oder Windanlage, an der ich beteiligt bin. Kommunen können das Potenzial öffentlich installierter PV-Anlagen etwa auf Schul- oder Sporthallendächern besser ausschöpfen und den Strom direkt in kommunale Liegenschaften, Kitas oder lokale Unternehmen im selben Netzgebiet leiten. Das stärkt kommunale Haushalte und regionale Wertschöpfung. Und es profitieren auch Betreiber von Anlagen, die älter als 20 Jahre sind und somit aus der festen Einspeisevergütung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) herausfallen. Sie können ihren Strom nun in der Umgebung verkaufen, statt ihn an der Börse zu vermarkten.

Wie funktionieren die Stromabgabe und die Preisgestaltung konkret?

Der Netzbetreiber erfasst als neutraler Daten- und Logistikmanager über die Smart Meter in Zeitintervallen von 15 Minuten Einspeisung und Verbrauch und rechnet diese Mengen gegeneinander auf. Den Preis pro erzeugter Kilowattstunde legen die Beteiligten im Energy Sharing Vertrag fest. Weil das öffentliche Netz genutzt wird, fallen zusätzlich die regulären Netzentgelte und staatlichen Umlagen an. Lediglich die Stromsteuer entfällt, sofern die installierte Leistung der Anlage höchstens zwei MW beträgt.

Welche vertraglichen Regelungen müssen die Beteiligten treffen?

Im Kern braucht es zwei Verträge: den bereits erwähnten Energy-Sharing-Vertrag und den Reststrom-Liefervertrag. Ersterer ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Erzeuger – etwa einer Genossenschaft oder einer Kommune – und den Stromabnehmern. Darin werden Preiskonditionen, Aufteilungsschlüssel, Laufzeiten und Abrechnungsintervalle geregelt. Zusätzlich behält jeder Haushalt seinen bestehenden Stromvertrag mit einem klassischen Versorger. Darüber deckt er die Strommenge ab, die nicht aus der PV-Anlage stammt. 

Wenn Energy Sharing sein volles Potenzial entfalten soll, braucht es perspektivisch eine Entlastung bei den Netzentgelten.
Anika Schwalbe, Agentur für Erneuerbare Energien

Gibt es Muster für die Verträge?

Da der Rechtsrahmen noch recht neu ist, fehlen bislang standardisierte Verträge. Verbände und spezialisierte Dienstleister entwickeln derzeit Musterlösungen, an denen sich Kommunen, Genossenschaften und Projektträger orientieren können.

Welche Herausforderungen sehen Sie bei der Umsetzung?

Die größte Bremse ist derzeit die langsame Installation der Smart Meter. Bisher bleibt vielen Haushalten der Zugang zu Energy Sharing versperrt. Zudem zahlen Haushalte, die Energy Sharing nutzen, im Gegensatz zu Ländern wie Österreich weiterhin die vollen Netzentgelte. Wenn dann noch hohe Plattform  und Dienstleistungskosten hinzukommen, ist der finanzielle Vorteil überschaubar. Aus der Branche und von Fachverbänden kommt hier deutliche Kritik: Wenn Energy Sharing sein volles Potenzial entfalten soll, braucht es perspektivisch eine Entlastung bei den Netzentgelten.

Welchen Beitrag kann Energy Sharing zur Energiewende leisten?

Bisher haben viele Besitzer ihre PV Anlagen auf den eigenen Bedarf ausgelegt und eher kleiner gebaut, um Fehlinvestitionen bei sinkender EEG-Vergütung zu vermeiden. Energy Sharing schafft einen Anreiz, das Potenzial von Dächern maximal auszunutzen, weil der Überschuss direkt der Wertschöpfung in der eigenen Region zugutekommt. Energy Sharing ergänzt die klassische PV Förderung und bindet Bürgerinnen und Bürger stärker ein. Sie sind nicht mehr passive Konsumenten, sondern können aktiv an der Energiewende mitwirken. Genau dieses Empowerment für viele kleine Energieversorger brauchen wir, um Schritt für Schritt die Transformation voranzutreiben.

Zur Person:
Anika Schwalbe übernimmt ab September 2026 die Geschäftsführung der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE). Bereits zuvor prägte sie die Arbeit der AEE als stellvertretende Geschäftsführerin und Pressesprecherin. Die Agentur mit Sitz in Berlin informiert über Chancen und Vorteile erneuerbarer Energien und arbeitet an der gesellschaftlichen Akzeptanz der Energiewende. Über ihr bundesweites Kommunalnetzwerk unterstützt die Agentur mit Praxiswissen, Online-Workshops und verständlich aufbereiteten Informationen. Best Practice Projekte machen sichtbar, wie regionale Wertschöpfung, Bürgerbeteiligung und bezahlbarer erneuerbarer Strom in der Praxis funktionieren – und wie sich Skepsis in aktive Mitgestaltung verwandeln lässt.

Anika Schwalbe von der Agentur für Erneuerbare Energien erklärt die neue Energy-Sharing-Regelung, mit der Solaranlagenbesitzer ihren Strom seit Juni 2026 über das öffentliche Netz mit Nachbarn teilen können. | © Johannes Koch
Foto: Johannes Koch

5 Millionen
Solaranlagen sind in Deutschland in Betrieb – davon 38 Prozent auf privaten Wohnhäusern.
Quelle: Enercity 

120 Gigawatt
waren 2025 installiert, das entspricht knapp 15 Prozent des deutschen Strombedarfs.
Quelle: Umweltbundesamt

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